Von EU RCE/CER zum Kritis Dachgesetz – Was ist zu tun?
Der Schutz kritischer Infrastrukturen im Energiesektor ist seit langem ein Thema. Am 6. November hat das Bundeskabinett nach langen Ringen das Kritis-Dachgesetz (Kritis-DachG) beschlossen. Was steckt hinter dem Kritis-DachG und was steht jetzt auf der Aufgabenliste der Verantwortlichen in der deutschen Energiewirtschaft? Maik Neubauer, Partner Energy & Critical Infrastructures bei AXXCON Management Consultants in einem Gastbeitrag für THEMEN!magazin.
Worum geht es?
Das KRITIS-Dachgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland stärken. Dazu zählen Unternehmen aus den Bereichen Energie, Wasser, Ernährung, Abfallentsorgung, Informations- und Kommunikationstechnik, Gesundheit sowie Finanzen und Verkehr. Durch die weite Fassung der betroffenen Sektoren fallen in Deutschland faktisch alle großen Energieversorger, Stadtwerke, Gesellschaften im Strom-, sowie Gas- Transport- und Verteilnetz aber auch wesentliche Energiedienstleister und Speicherbetreiber unter das Kritis-DachG sowie die noch folgenden Umsetzungsakte. Ziel ist sowohl die Abwehr von Naturgefahren als auch der Schutz vor menschlichen Gefährdungen wie etwa Sabotage oder terroristischen Anschlägen. Die „Betreiber kritischer Anlagen“ müssen auf Basis von Risikoanalysen sogenannte Resilienzpläne erarbeiten und „geeignete und verhältnismäßige“ Maßnahmen umsetzen.(…)
Das Kritis-DachG ist zwar wichtig für die Stärkung der Resilienz in den kritischen Infrastrukturen, nicht aber das erhoffte Dach."
Maik Neubauer, Partner bei AXXCON
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