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EU Data Act: Herausforderung für Cloud-Provider

Der EU Data Act soll den Wechsel von Cloud-Services erleichtern. Für Cloud-Anbieter, aber auch deren Kunden besteht daher Handlungsbedarf.

Seit Januar 2024 ist der EU Data Act geltendes europäisches Recht und stellt insbesondere die Anbieter von Cloud-Services wie Datenspeicher- oder Softwarelösungen vor beträchtliche Herausforderungen: Künftig müssen sie ihren Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter deutlich erleichtern, unter anderem indem sie die bei ihnen gespeicherten Daten zügig und passend aufbereitet zu Verfügung stellen.

Zudem schreibt die Verordnung vor, die Wechselentgelte schrittweise zu reduzieren, beziehungsweise solche Gebühren letztendlich sogar ganz abzuschaffen. Grundsätzlich geht es darum, sogenannte „Lock-in“-Effekte abzubauen, bei denen Kunden in eine Abhängigkeit von den Anbietern von Cloud-Services geraten. Das neue Regelwerk soll es Anwenderunternehmen erleichtern, Kosten- und Funktionsvorteile bei anderen Anbietern flexibler wahrnehmen zu können. Außerdem soll das vereinfachte „Cloud Switching“ den Wettbewerb und auch die Entstehung neuer Service-Angebote fördern.

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